Die Anamnese steht am Anfang der Gespräche. Sie dient dem gemeinsamen Kennenlernen, dem Aufspüren von Auslösern und der Formulierung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Ziele. Am Ende des Gespräches können Sie so ein besseres Gefühl dafür entwickeln, ob die „Chemie“ für Sie stimmig ist und ich Ihnen bei Ihrem Thema behilflich sein kann.
Die therapeutischen Gespräche bzw. das Coaching finden in der Regel in der Praxis statt. Alternativ sind auch Videoberatungen möglich. Die Gespräche dauern jeweils 60 Minuten. Die Anzahl der Termine hängt von vielen Faktoren ab (z.B. Thema, Umfeld, Veränderungszuversicht etc.). Mir ist es wichtig, Ihnen einen klar strukturierten Rahmen zu bieten und Methoden einzusetzen, von denen Sie möglichst schnell profitieren können. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.
Die Kosten
1
Erstgespräch
Dauer: 30 Minuten
2
Therapiegespräch
Dauer: 60 Minuten
3
Coaching
Dauer: 60 Minuten
Kostenerstattungen (bei Therapiegesprächen):
Private Krankenkassen: Die Beihilfe oder diverse Zusatzkrankenversicherungen unterstützen in vielen Fällen psychotherapeutische Gespräche ganz oder anteilig. Da die Leistungen sehr unterschiedlich ausfallen, können Sie bei Ihrem Anbieter nachfragen, ob und in welchem Umfang, Sie die zu zahlenden Gesprächshonorare zurück erstattet bekommen.
Gesetzliche Krankenkassen: übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz nicht.
Vorteile für Selbstzahler: Wenn die Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen, kann es in der Folge beispielsweise beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen, beim Wechsel zu anderen Krankenversicherungen oder beim Einstieg in den Staatsdienst im Rahmen der Gesundheitsbefragung zu Problemen kommen. Selbstzahler haben letztlich die volle Kontrolle über den Umgang mit Ihren Daten.
Alle Psychotherapeutischen Gespräche sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Therapiesitzungen können im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Ausfallhonorar: Terminabsagen bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin und krankheitsbedingte Absagen (ärztliches Attest erforderlich) sind kostenfrei. Am Tag des Termins wird ein Ausfallhonorar bei Absage in Höhe von 50% der Kosten, unentschuldigt in vollem Umfang in Rechnung gestellt.